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Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerenergie,

die Weichen für die Entwicklung der Erneuerbaren in den kommenden Jahren sind gestellt. Am morgigen Freitag berät der Bundestag in Berlin abschließend das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ab dem Jahr 2017 wird die Förderhöhe von Strom aus EE-Anlagen in Ausschreibungen ermittelt. Auch Bürgerenergie-Projekte sind davon betroffen.

Wir als BBEn haben uns früh gegen Ausschreibungen für Bürgerenergie eingesetzt. Doch trotz des großen Protests folgt die Bundesregierung den Empfehlungen der EU-Kommission zu Freigrenzen für Bürgerenergie nicht. Wir und viele andere Akteure hätten uns ein anderes EEG 2016 gewünscht. Doch klar ist auch: das EEG 2016 hätte ohne den massiven Einsatz vieler Akteure weit gravierendere Einschnitte für die Bürgerenergie bedeutet als nun beschlossen. Vor diesem Hintergrund kann die Bürgerenergie im EEG 2016 einige Teilerfolge für sich verbuchen.

Was schon länger bekannt war: Erstmals hat sich die Bundesregierung zu einer Definition von Bürgerenergie-Akteuren im EEG bewegen lassen. Im selben Atemzug hat die Bundesregierung Bürgerenergie-Akteuren Erleichterungen beim Ausschreibungsverfahren für Wind an Land eingeräumt: EE-Projekte in Bürgerhand können bereits vor der Erteilung der Bundes-Immissionsschutzgenehmigung mietbieten.

Nun, auf den letzten Metern des Gesetzgebungsprozesses, sind weitere Erleichterungen für die Bürgerenergie hinzugekommen: Bürgerenergie-Projekte, die in einer Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, erhalten nicht die Vergütung, mit der sie in die Ausschreibung gegangen sind ("pay as bid"), sondern erhalten den höchsten noch bezuschlagten Preis – eine Regelung, die das Preisrisiko für Bürgerenergie-Projekte verringert. Außerdem räumt die Bundesregierung Erleichterungen für Bürgerenergie von Seiten der Bundesländer ein: diesen wird es erlaubt, weitere Maßnahmen zur Steigerung der Bürgerbeteiligung bzw. der Akzeptanz zu erlassen, sofern diese nicht gegen das neu aufgenommene Kumulierungsverbot von Beihilfen verstoßen.

Ein weiterer Erfolg für die Bürgerenergie zeichnet sich bei Mieterstrommodellen ab. Einigermaßen überraschend und wohl auf Inititiative der SPD-Fraktion hat die Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung ins EEG aufgenommen, mit deren Hilfe Mieterstrommodelle ermöglicht werden könnten: auf Mietshäusern erzeugter Solarstrom zur Belieferung der MieterInnen soll dann teilweise von der EEG-Umlage befreit werden. Obwohl die Neuerung im Hinblick auf eine erst noch zu erlassende Verordnung mit großer Vorsicht zu genießen ist: das wäre ein Schritt in die richtige Richtung!

Allerdings ist in letzter Minute auch eine Anforderung hinzugekommen, die den ohnehin schon beträchtlichen Verwaltungsaufwand für Bürgerenergie-Projekte weiter erhöht: Bürgerenergiegesellschaften, die ohne Bundesimmissionsschutzgenehmigung an Bietverfahren teilnehmen, sind gezwungen, zehn Prozent der Anteile ihrer Gesellschaft der jeweiligen Kommune anzubieten.

Uns als Bündnis Bürgerenergie ist zum Abschluss des Gesetzgebungsprozesses vor allem eines wichtig: unseren Partnern in der Auseinandersetzung um ein Bürgerenergie-freundliches EEG, von unserem Appell "Ausschreibungen für Bürgerenergie? Nicht mit uns!" bis hin zu gemeinsamen Aktionen im parlamentarischen Verfahren, zu danken. Stellvertretend für viele sind hier etwa die unermüdlichen Anstrengungen der Freunde von Prokon e.V. zu nennen. Auch für die aufmerksame Begleitung der EEG-Novelle durch MetropolSolar Rhein-Neckar, die in dieser Woche noch einmal einen Aufruf an MdBs gestartet haben, möchten wir unseren Dank aussprechen. Gemeinsam mit ihnen und vielen, hier nicht genannten Akteuren hat die Bürgerenergie zumindest Teilerfolge erzielt – und die Voraussetzungen im EEG geschaffen, künftig weitere Erleichterungen zu erkämpfen. Bürgerenergie hat Zukunft – und wir freuen uns darauf, diese gemeinsam mit Ihnen zu gestalten!

 

Mit besten Grüßen


Ihr Bündnis Bürgerenergie

 


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