Schon vor Ende der politischen Sommerpause nimmt der politische Betrieb in Berlin jetzt richtig Fahrt auf. Das lange Warten ist vorbei: Diese Woche ist endlich der seit Juni versprochene Aufschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Energy Sharing im Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts veröffentlich worden. Wir vom Bündnis haben natürlich schon reingeschaut:
Auf den ersten Blick ist es eine Minimallösung geworden, die aber etliche Punkte enthält, für die wir uns eingesetzt haben. Energy Sharing bleibt kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten, der Wegfall von Stromlieferantenpflichen ist mit bis 30 kW bei Einzelhaushalten und bis 100 kW für Mehrparteiengebäude gesetzgeberisch ausgeschöpft worden und es wurde keine Leistungs- oder Teilnehmer*innenbegrenze eingeführt. Energy Sharing bleibt zunächst auf ein Verteilnetzgebiet beschränkt, eine zentrale Anlaufstelle sowie zentral erarbeitete und bereitgestellte Musterverträge fehlen in dem Entwurf. Offen bleibt leider, ob sich Energy Sharing wirtschaftlich umsetzen lässt, da keinerlei Netzentgeltreduzierungen oder Prämien enthalten sind. Auch die Marktkommunikation ist unklar. Diskutieren werden wir den Vorschlag auf der kostenlosen engage-Konferenz in Berlin am 13. September (s. hier im Newsletter) – komm gerne dazu!
Zudem hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium das Papier „Strommarktdesign der Zukunft - Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ veröffentlicht, das auf den Ergebnissen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) basiert. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich an einer Konsultation zum Strommarktpapier zu beteiligen. Auch daran sitzen die Geschäftsstelle und Arbeitsgruppen des Bündnisses Bürgerenergie aktuell. Erst am Dienstag haben wir an einem Verbändegespräch zum Thema „Zukünftiger Investitionsrahmen für erneuerbare Energien" mit Bundesminister Robert Habeck teilgenommen. Dabei haben wir vor allem darauf hingewiesen, dass der Blick aus der großen Systemperspektive nicht dazu führen darf, dass kleine und mittlere Akteure, die die Bürgerenergie ausmachen, ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Auch Aspekte die vor Ort eine bedeutende Rolle spielen, wie Akzeptanz und Teilhabe, dürfen nicht zu kurz kommen.
Akzeptanz und Teilhabe wurden bereits im Rahmen des PKNS-Prozesses in die Bewertungskriterien aufgenommen und müssen eine bedeutende Rolle spielen. Das wird umso wichtiger, je mehr der Ausbau der Erneuerbaren Fahrt aufnimmt, woran wir ja alle gemeinsam arbeiten. Wir müssen dabei aus der Geschichte lernen, die Einführung von Ausschreibungen hat die ganze Branche und vor allem die Bürgerenergie zurückgeworfen. Es hat zu lange gedauert, bis die entsprechenden Ausnahmen geschaffen wurden. Bei einem erneuten Systemwechsel muss bei der Ausgestaltung die Bürgerenergie berücksichtigt werden und entsprechende Ausnahme schaffen werden.
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