In den letzten Monaten hat das Umweltbundesamt mehrere spannende Publikationen von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht, die nun in einem gemeinsamen Abschlussbericht erhältlich sind. Drei Publikationen sind dabei auch für die Bürgerenergie sehr relevant: Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster Um das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu nutzen, wird seit Langem eine bundesweite Nutzungspflicht diskutiert. Die Photovoltaik-Pflicht soll dabei nur dann greifen, wenn sie für die Gebäudeeigentümer*innen wirtschaftlich zumutbar ist. Um dies umzusetzen, schlagen die Autoren eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vor, die keine standardisierte zeit- und personalintensive Wirtschaftlichkeitsprüfung seitens einer Behörde oder eines Planungsbüros erfordert. In dieser Variante können sich die verpflichteten Eigentümer*innen entscheiden, eine Anlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster einzutragen, damit die Fläche von Dritten für eine Anlage gepachtet werden kann. Dies wäre für die Bürgerenergie eine große Chance zur Pacht von Dachflächen.
Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase Mit der Umstellung auf Ausschreibungen im Rahmen des EEG 2017 ging eine Benachteiligung kleinerer Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften einher. Die Ungewissheit, ob das eigene Projekt einen Anspruch auf Vergütung erhält, stellt ein zusätzliches Risiko dar. Mittels eines Förderprogramms könnte der Erhalt der Akteursvielfalt unterstützt werden, indem dem finanziellen Risiko entgegengewirkt wird. Das Kurzgutachten des Umweltbundesamtes untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden könnte unter Berücksichtigung bereits bestehender Beispiele zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften.
Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 kWp ist in den letzten Jahren aufgrund ungleichmäßiger Entwicklung von Vergütung und Kosten und damit einhergehender mangelnder Wirtschaftlichkeit nur noch möglich, wenn ein Teil des Stroms selbst verbraucht werden kann. Wenn dem nicht entgegengewirkt wird, werden bis Mitte 2022 viele Anlagen trotz anteiliger Eigenversorgung nicht mehr wirtschaftlich sein. Damit Anlagen ohne Eigenverbrauch wieder zu dem aus Klimaschutzsicht benötigten Zubau beitragen können, müsste der Degressionsmechanismus angepasst und ein Zuschlag auf den Vergütungssatz implementiert werden. Das Gutachten arbeitet heraus, dass der Fokus verstärkt auf den Beitrag der Photovoltaik zur Dekarbonisierung des gesamten Stromsystems und weniger auf das eigene Haus als abgeschlossenen Stromkosmos gelegt werden sollte.
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