Vor der Weihnachtspause gab es ein besonderes Geschenk vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Die neue Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land. Sie trat zum 01. Januar 2023 in Kraft. Das Förderprogramm für Windenergieprojekte mit einer Gesamtkapazität von bis zu 25 MW gibt Bürgerenergiegesellschaften nach der Definition aus § 3 Nr. 15 des EEG 2023 die Möglichkeit für eine Förderung. Gefördert werden bis zu 70 % der Planungs- und Genehmigungskosten. Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 200.000 Euro. Förderfähige Kosten sind Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudien, Standortanalysen etc.) sowie Kosten für Gutachten, Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt das Anliegen, durch ein Förderprogramm die Bürgerenergiegesellschaften bei den Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase zu entlasten und Hochrisikokapital zur Verfügung zu stellen. Das aufgelegte Bundesprogramm ist allerdings deutlich bürokratischer als der etablierte Bürgerenergiefonds in Schleswig-Holstein. Wir setzen uns dafür ein, dass der Anwendungsbereich des Förderprogramms zumindest auf große Solarprojekte, bestenfalls auf weitere Sektoren wie die erneuerbare Wärme oder die neue Mobilität, ausgeweitet wird. |