Ordentliche Mitgliedschaft im BBEn

Rolle der ordentlichen Mitglieder laut §3 Abs. 1a Mitgliedschaft: Der Verein hat ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder und fördernde, beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sind juristische Personen, die sich für Bürgerenergie einsetzen. Diese können z.B. regional oder bundesweit tätige Netzwerke, Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen sein, die im besonderen Maße den Zweck des Vereins unterstützen und diesen auch tragen wollen.
Hiermit erklären wir, dass wir als Institution die Ziele des Bündnis Bürgerenergie e.V. unterstützen und uns für Bürgerenergie als selbstbestimmte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an einer dezentralen Energiewende, eine Orientierung am Gemeinwohl, regionale Entwicklung, ökologische Verantwortung und eine Demokratisierung von Wirtschaftsprozessen einsetzen.
Durch die Unterschrift erklärt sich der/die Antragsstellende bereit, dem Bündnis Bürgerenergie e. V. die angegebenen Daten zur Verfügung zu stellen und durch den Bündnis Bürgerenergie e. V. über Themen und Veranstaltungen informiert zu werden. Die angegebenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe an unberechtigte Dritte. Diese Einwilligung kann jederzeit mit künftiger Wirkung widerrufen werden. Dies kann erfolgen per Mail an: info@buendnis-buergerenergie.de

Hinweise

Hinweise zur Mitgliedschaft: Durch die Unterschrift erklärt der Antragstellende den Beitritt und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele. Die Satzung und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.buendnis-buergerenergie.de. Über die Aufnahme entscheidet der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes, die Entscheidung wird Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt. Änderungen bezüglich der Adresse oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen. Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift. Die Beitragsberechnung beginnt ab dem Eintrittsdatum. Der Austritt aus dem Verein ist nur durch schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail gegenüber dem Vorstand für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und muss spätestens drei Monate vorher erfolgen. Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahlenden zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben. Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.

Hinweis zum Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 200 EUR je angefangenem Kalenderjahr. Ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft im weiten Sinne im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit steht, erbringen einen höheren Beitrag in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für den Beitrag wird im Normalfall der getätigte Jahresumsatz herangezogen, um in eine der Beitragsgruppen aus der Beitragsordnung des BBEn eingeordnet zu werden. Kann das Mitglied glaubhaft machen, dass seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit niedrigeren Beiträgen besser entsprochen wird, so sind solche zwischen Mitglied und Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu vereinbaren. Ihr Beitrag ist steuerlich absetzbar. Beiträge bis 200 Euro erkennt das Finanzamt durch eine Kopie des Bankbelegs an.