das Bundeswirtschaftsministerium behauptet auf Nachfrage des Bündnis Bürgerenergie, der Bund habe die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU mit der EEG-Novelle 2021 umgesetzt. Weiterer Umsetzungsbedarf bestehe nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt dieselbe Ansicht. Dabei zeigt das durch uns beauftragte Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Philipp Boos enormen Änderungsbedarf. Philipp Boos resümiert: „Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber*in und Stromverbraucher*in verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorger*innen eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können. Auch die rechtlich zugelassenen Mieterstrommodelle setzen dieses Recht nicht um, da sie lediglich eine Belieferung von Mieter*innen mit Strom aus EEG-Anlagen erfassen.“ Wir nehmen die Untätigkeit der Bundesregierung nicht länger hin. Am 06.08.2021 haben wir mit einem breiten Bündnis an Verbänden und Unternehmen offiziell Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingereicht. Wir sind überzeugt, dass die Bundesregierung seit dem Ablaufen der Umsetzungsfrist am 30.06.2021 gegen EU-Recht verstößt und fordern die Kommission daher auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Angesichts der schrecklichen Hochwasser in den letzten Wochen muss die Bundesregierung nun endlich aktiv werden und allen Bürger*innen Mitmachmöglichkeiten beim Klimaschutz eröffnen. Mit unserer brandaktuellen Studie des Instituts für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme, zeigen wir der EU-Kommission und der deutschen Politik auf, wie sie die EU-Richtlinie umsetzen und die Bürgerenergie entfesseln kann. Mehr dazu finden Sie weiter unten.
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