seit langer Zeit vornehm still und zuverlässig sorgen die Photovoltaik-Anlagen, die vor oder im ersten Jahr des Erneuerbare-Energien-Gesetzes installiert wurden, für Klimaschutz auf den Dächern. Ihre EEG-Vergütung endet ab 2021 – und stellt die Anlagenbetreiber*innen vor eine Reihe ungelöster Probleme und energiepolitischer Absurditäten: so muss, wer dann ohne Vergütung „wild einspeist“, mit Schadensersatzforderungen des Netzbetreibers rechnen, und wer Eigenversorgung betreibt, auch bei Kleinstanlagen anteilig EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom entrichten. . Um die klimafreundlichen Dienste der so genannten Ü20-Anlagen noch lange zu ermöglichen, haben wir ein Forderungspapier an die Politik erarbeitet. Lesen Sie hier mehr dazu.
Augenfälliger noch als beim Blick auf die Dächer der Pionier*innen wird die Krise der Energiepolitik beim Blick auf die vielen leeren Dächer der Gebäude unserer Städte und Dörfer. Wo keine Solaranlagen montiert sind, lassen sich auch nicht die gewaltigen Energiemengen ernten, die beispielsweise in diesen Tagen des Sonnenhöchststandes zur Verfügung stehen. Dabei liegt mit der immer billiger werdenden Photovoltaik- und Speichertechnologie auf der Hand, wie sich ein rascher Ausbau der Aufdach-Solaranlagen generieren ließe: in der umfassenden Stärkung von individuellen und gemeinschaftlichen Eigenversorgungs-Lösungen. Die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss deshalb mit einer Befreiung des eigenverbrauchten Stroms von der Zahlung der EEG-Umlage einhergehen – damit die Bundesregierung das nicht vergisst, erinnern wir sie in der Petition „Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung!“ daran. Danke, dass auch Sie mitklicken und Ihre Familie und Freund*innen überzeugen! |