David gegen Goliath: Verein lässt EEG-Umlage gerichtlich prüfen

Marburg/Kassel. Zur Finanzierung der Energiewende über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von allen Stromkunden die sog. EEG-Umlage erhoben. Von allen? Nein, die Großindustrie ist von der Finanzierung der Energiewende befreit. Dies halten der Verein Sonneninitiative und der renommierte Energierechtler Dr. Peter Becker für eine verfassungswidrige Beihilfe.

Rund zwanzig Prozent der EEG-Umlage zahlen Stromkunden, vom Hartz IV Empfänger über Kommunen bis zum Mittelständler dafür, dass sog. stromkostenintensive Unternehmen (und Schienenbahnen) gänzlich von der Finanzierung der Energiewende befreit sind. Das sind rund 1,4 Cent pro Kilowattstunde. In der Summe unterstützt also eine Durchschnittsfamilie mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden diese Industrien mit 65 Euro im Jahr. Dies steht so in der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG 2017 ab Paragraph 63 und in der dazugehörigen Rechtsverordnung1.

Man nennt so etwas Beihilfe oder Subvention. Diese Beihilfen unterliegen normalerweise strengen Kriterien. So kam das Gericht der Europäischen Union am 10. Mai 2016 bereits zu dem Schluss, dass die Vorgängerversion dieser Besonderen Ausgleichsregelung eine verbotene Beihilfe ist. Und wenn diese Beihilfe wirklich nötig wäre, warum wird diese nicht aus Steuern sondern auch von den Ärmsten mitgezahlt? Dies verstößt nach Ansicht des Energierechtlers Dr. Peter Becker gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes.

Da der Verein Sonneninitiative durch den direkten Verkauf von Strom vor Ort die EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber abführen muss, hat der Verein den fraglichen Teil der EEG-Umlage einbehalten. Deswegen wird er jetzt vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion verklagt. Da zunächst das geltende Recht, das EEG 2017, die Grundlage darstellt, wird der Verein den Rechtsweg durch die Instanzen gehen müssen. Erst dann kann vor dem Verfassungsgericht der Paragraph 63 des EEG 2017 selbst Gegenstand der rechtlichen Prüfung werden. Sonneninitiative und Rechtsanwalt Dr. Becker sind zuversichtlich diese „Besondere Ausgleichsregelung“ dann zu Fall zu bringen. Eine Rückabwicklung und Rückzahlung der EEG-Umlage an alle Stromverbraucher wäre die erwünschte Rechtsfolge.

Dieser Rechtsstreit, den der Verein nicht nur für Teilnehmer an Bürgersonnenkraftwerken sondern stellvertretend für alle betrogenen Stromkunden ausficht, wird eine Menge Zeit und Geld kosten. Dazu wird der Verein über eine eigene Website um Unterstützung werben und alle Stromkunden über den Verlauf des Prozesses informieren. In den nächsten Tagen wird ein Sondernewsletter des Vereins dazu erscheinen.

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1) www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/besondere_ausgleichsregelung_node.html

Auf der Seite eeg-klage.de hat der Verein Information zum Sinn und zum Verlauf der Klage eingestellt.

Der renomierte Energierechtler Dr. Peter Becker vertritt den Verein.

Die Industrie hat zwar vom Sinken des Großhandelspreises durch die Besondere Ausgleichsregelung sehr profitiert, beteiligt sich aber nicht an der Finanzierung der Energiewende. Obwohl gerade die Industrie einen ordentlichen Teil zum Klimawandel beiträgt.