Der Weg zur Stromnetzvergabe ist frei

Das Kammergericht Berlin hat am 25.10. die Berufung von Vattenfall abgewiesen. Der Weg für eine Vergabeentscheidung um das Berliner Stromnetz ist damit freigeräumt und der Konzern hat eine weitere juristische Niederlage kassiert.



Im Berufungsverfahren über den Antrag auf einstweilige Verfügung von Vattenfall hat das Kammergericht Berlin das Urteil aus erster Instanz bestätigt: Die Berufung wurde abgewiesen und Vattenfall kassiert damit eine weitere herbe Niederlage. Auf dem Weg der BürgerEnergie Berlin zu einer direkten Bürgerbeteiligung am Berliner Stromnetz ist damit ein wichtiger Stolperstein aus dem Weg geräumt.

Über anderthalb Jahre hat Vattenfall diesen Rechtsstreit ausgefochten und das Verfahren um die Neuvergabe des Berliner Stromnetzes erheblich verzögert. Der Konzern ging gegen den Kriterienkatalog vor, der die Bewertungsgrundlage für die Angebote aller beteiligter Bieter ist. Trotz der juristischen Niederlage hatte die Auseinandersetzung für Vattenfall auch etwas Positives, denn der Konzern betrieb als Altkonzessionär weiter das Netz und kassierte Millionengewinne.
Der Senatsverwaltung für Finanzen steht mit diesem Urteil nichts mehr im Wege die eingereichten Angebote zu bewerten und eine Vergabeentscheidung zu fällen.

Die politischen Willensbekundungen für ein Netz in Bürgerhand sind eindeutig: 600.000 BerlinerInnen sprachen sich in einem Volksentscheid im Jahr 2013 für den Netzrückkauf von Vattenfall aus. Eine Enquete Kommission des Berliner Abgeordnetenhauses empfahl das Netz zukünftig durch das Land Berlin betreiben zu lassen mit direkter Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft. Und auch im Koalitionsvertrag der aktuellen rot-rot-grünen Landesregierung findet sich dieses Ziel wieder.
Nun liegt es am Berliner Senat für die Umsetzung zu sorgen!

Wir kämpfen weiter für das Netz in Bürgerhand!
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