Wer mitmachen kann: Bewerben können sich alle Bürgerenergie-Gemeinschaften und -initiativen aller Rechtsformen: Genossenschaften, GmbHs, gemeinnützige GmbHs, Vereine und weitere. Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger über die Geschicke der Gemeinschaft entscheiden. Das heißt, sie müssen mindestens 50 Prozent der Stimmrechte haben.
Wie Sie sich bewerben: Sie tragen Ihr Vorhaben in die Bewerbungsmaske ein https://wettbewerb.buendnis-buergerenergie.de/bewerbung/ und laden es hoch. Dafür haben Sie noch bis zum 25. Mai 2017 Zeit.
Wie die Gewinner ermittelt werden: Ausgezeichnet werden die drei Projekte, die bei einem Online-Voting sowie bei einer Jury-Wertung die meisten Stimmen bekommen.
„The winner is …: Wir besuchen die drei Gewinnerprojekte vor Ort, zeichnen sie dort aus und portraitieren sie. Auf einer Pressekonferenz Mitte Juni geben wir die drei Besten öffentlich bekannt.
Wählen Sie das „BürgerenergieProjekt des Jahres 2017“
Ab dem 25. Mai sind Sie alle dran. Dann werden alle Bewerber vorgestellt (https://wettbewerb.buendnis-buergerenergie.de) und Sie können zwei Wochen lang Ihr Votum abgeben. Dazu werden wir Sie im nächsten Newsletter aufrufen.
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