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Geschäftsstelle des BBEn
Bündnis Bürgerenergie e.V.
Marienstr. 19/20
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 30 88 17 89
info(at)buendnis-buergerenergie.de
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Mitgliederbefragung zum EEG 2023
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1. Wie bewerten Sie die Höhe der Vergütungssätze im EEG 2023?
*
Es lassen sich viele Projekte wirtschaftlich umsetzen
Es lassen sich einige Projekte wirtschaftlich umsetzen
Es ist kaum möglich, Projekte wirtschaftlich umzusetzen
Es ist noch nicht abschätzbar
2. Frage: Der Wegfall der EEG-Umlage und der Definition der Eigenversorgung mit seiner Notwendigkeit der Personenidentität
*
bedeutet für uns, dass wir mehr Anlagen in die Eigenversorgung bringen können, sei es über eigenen Betrieb oder die Verpachtung der Anlagen
bedeutet nicht, dass wir mehr Anlagen in die Eigenversorgung bringen können
Es ist noch nicht abschätzbar
3. Frage: Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, auf dem gleichen Dach ohne Abstand von 12 Monaten eine Solaranlage in der Überschuss- und eine Anlage in der Volleinspeisung zu bauen?
*
Ich habe bereits einige Anlagen mit einer Kombination der beiden Vergütungssätze in Planung
Die Zweiteilung ist technisch zu aufwendig und/ oder zu teuer
Es ist noch nicht abschätzbar
4. Frage: Wenn Sie eine Kombination aus Volleinspeisung und Überschusseinspeisung aus der Frage Nummer 2 planen, mit welchen zusätzlichen Kosten rechnen Sie (für die doppelte Messeinrichtung, ggf. einen zusätzlichen Wechselrichter etc.)?
Freie Eingabe
5. Frage: Ist die neue Definition der Bürgerenergiegesellschaft aus § 3 Nr. 15 EEG für Sie praxistauglich?
*
Ja, die Definition trifft auf uns zu und wir können mit ihr gut arbeiten
Ja, die Definition trifft auf uns zu, ist in der Umsetzung aber sehr komplex
Nein, wir fallen nicht unter die Definition
Es ist noch nicht abschätzbar
6. Frage: Planen Sie die Befreiung zur Teilnahme an den Ausschreibungen für eine Freiflächen-Solaranlage (zwischen 1-6 MW) zu nutzen?
*
Ja, aufgrund der neuen Regel wollen wir erstmals eine Freiflächen-Anlage zwischen 1-6 MW realisieren
Ja, unsere letzte Freiflächen-Anlage aus diesem Leistungs-Segment ist mehr als drei Jahre her und die Ausnahme ist für die nächste Anlage besser als die Teilnahme an Ausschreibungen
Nein, unsere letzte Freiflächen-Anlage aus diesem Leistungs-Segment ist noch keine drei Jahre her, weshalb wir wieder in die Ausschreibung gehen
Nein, wir planen generell keine Freiflächen-Anlage
Nein, wir würden zwar gerne eine Freiflächen-Anlage planen oder planen eine, aber die Befreiung von der Ausschreibung ist zu kompliziert/unvorteilhaft
Nein, wir planen größere Anlagen, die nicht mehr unter die Befreiung fallen
Die Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar
7. Frage: Planen Sie die Befreiung zur Teilnahme an den Ausschreibungen für eine Aufdach-Solaranlage (zwischen 1-6 MW) zu nutzen?
*
Ja, aufgrund der neuen Regel wollen wir erstmals eine Aufdach-Anlage zwischen 1-6 MW realisieren
Ja, unsere letzte Aufdach-Anlage aus diesem Leistungs-Segment ist mehr als drei Jahre her und die Ausnahme ist für die nächste Anlage besser als die Teilnahme an Ausschreibungen
Nein, unsere letzte Aufdach-Anlage aus diesem Leistungs-Segment ist noch keine drei Jahre her, weshalb wir wieder in die Ausschreibung gehen
Nein, wir planen generell keine Aufdach-Anlage in diesem Leistungs-Segment
Nein, wir würden zwar gerne eine Aufdach-Anlage in diesem Leistungs-Segment planen oder planen eine, aber die Befreiung von der Ausschreibung ist zu kompliziert/unvorteilhaft
Nein, wir planen größere Anlagen, die nicht mehr unter die Befreiung fallen
Die Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar
8. Frage: Planen Sie die Befreiung zur Teilnahme an den Ausschreibungen für einen Windpark (bis 18 MW) zu nutzen?
*
Ja, aufgrund der neuen Regel wollen wir erstmals einen Windpark realisieren
Ja, unser letzter Windpark ist mehr als drei Jahre her und die Ausnahme ist für die nächste Anlage besser als die Teilnahme an Ausschreibungen
Nein, unser letzter Windpark ist noch keine drei Jahre her, weshalb wir wieder in die Ausschreibung gehen
Nein, wir planen generell keine Windparks
Nein, wir würden zwar gerne einen Windpark in diesem Leistungs-Segment planen oder planen einen, aber die Befreiung von der Ausschreibung ist zu kompliziert/unvorteilhaft
Nein, wir planen einen größeren Windpark, der nicht mehr unter die Befreiung fällt
Die Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar
9. Frage: Wie beurteilen Sie die Sperrfrist von drei Jahren gem. § 22b EEG 2023 („ Bürgerenergiegesellschaften sowie deren stimmberechtigte juristische Mitglieder und die mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen dürfen für drei Jahre ab der Mitteilung keine Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung für weitere Anlagen derselben Technologie und desselben Segments in Anspruch nehmen. Eine Teilnahme an den jeweiligen Ausschreibungen nach § 28, oder § 28a Absatz 1 oder § 28b ist während dieses Zeitraums nicht zulässig“)?
*
Die Regelung hindert uns nicht daran, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen für Freiflächen-Anlagen nutzen werden
Die Regelung führt dazu, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen nicht für Freiflächen-Anlagen nutzen werden
Die Regelung hindert uns nicht daran, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen für Aufdach-Anlagen nutzen werden
Die Regelung führt dazu, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen nicht für Aufdach-Anlagen nutzen werden
Die Regelung hindert uns nicht daran, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen für Windparks nutzen werden
Die Regelung führt dazu, dass wir die Befreiung von den Ausschreibungen nicht für Windparks nutzen werden
Die Auswirkungen sind noch nicht abschätzbar
10. Frage: Wie beurteilen Sie das geplante Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“?
*
Das Förderprogramm erleichtert es uns, in eine ungewisse Windpark-Planung zu investieren und senkt unser Risiko in einem Maße, dass wir es ohne das Programm nicht auf uns genommen hätten
Das Förderprogramm hilft uns bei der Zwischenfinanzierung der Windpark-Planungskosten, wir hätten aber auch ohne das Programm das Risiko einer ungewissen Windpark-Planung auf uns genommen
Das Förderprogramm hat keine Auswirkungen, da wir auch weiterhin ausschließlich Solarprojekte durchführen und dafür kein Förderprogramm für Planungskosten brauchen
Das Förderprogramm wäre eine große Hilfe im Bereich Solar und sollte unbedingt dahingehend geöffnet werden
Das Förderprogramm ist zu komplex bzw. wir fallen aufgrund der Definition der Bürgerenergiegesellschaft nicht darunter, sodass wir es vermutlich nicht in Anspruch nehmen werden
Die (im Erfolgsfall rückzahlbaren) Fördermittel sind mit max. 200.000 € zu gering und helfen uns nicht, in eine ungewisse Planung zu investieren
Ich kann die Auswirkungen noch nicht abschätzen
11. Frage: Wie beurteilen Sie die Regelung des § 8 Abs. 6 EEG 2023: „Netzbetreiber muss innerhalb von acht Wochen mitteilen, ob bei der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist; wenn der Netzbetreiber die Anwesenheit im Fall von Anlagen mit höchstens 30 Kilowatt ausnahmsweise für erforderlich hält, ist dies einfach und verständlich anhand des Einzelfalls zu begründen. Wenn Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall von Anlagen mit höchstens 30 Kilowatt nicht fristgerecht übermitteln, können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen auch ohne Anwesenheit des Netzbetreibers angeschlossen werden.“?
*
Es erleichtert den Anlagenanschluss bis 30 kW wesentlich, da wir davon ausgehen, dass unser Netzbetreiber in vielen Fällen seine Anwesenheit nicht verlangen wird
Es erleichtert den Anlagenanschluss auch von Anlagen über 30 kW, da wir davon ausgehen, dass unser Netzbetreiber in vielen Fällen seine Anwesenheit nicht verlangen wird
Es erleichtert den Anlagenanschluss bis 30 kW wesentlich, da wir davon ausgehen, dass unser Netzbetreiber die Frist versäumen wird und wir die Anlage daher ohne seine Anwesenheit anschließen können
Diese Erleichterung hat in der Praxis voraussichtlich kaum eine beschleunigende Wirkung
Ich kann die Auswirkungen noch nicht abschätzen
12. Frage: Haben Sie noch andere/weitere Rückmeldungen zum EEG 2023?
Freie Eingabe