Die Studie zur Bürgerbeteiligung hat das IKEM (Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität) im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie und des dgrv erarbeitet. In den Vorschlag flossen zudem die Praxiserfahrungen der BBEn-AG Bürgerenergiepositionen ein.
Worum geht es? Bürger*innen im Umkreis großer Wind- und Solarparks profitieren nicht vom Ausbau. Ambitionierte Bundesländer wie NRW und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Bürgerbeteiligungsgesetze beschlossen, in Thüringen und Niedersachsen ist dies vorgesehen.
Um einen Flickenteppich zu vermeiden, schlagen wir eine Regelung auf Bundesebene vor. Unser Vorschlag ist an die Regelung in NRW angelehnt und sieht folgenden Ablauf vor: Die Kommune, der Vorhabenträger und die regionalen Bürgerenergieakteur*innen handeln eine individuelle Beteiligungsvereinbarung aus. Sechs Monate nach Erhalt des gesicherten Baurechts muss der/die Vorhabenträger*in zunächst einen Entwurf einer Beteiligungsvereinbarung vorlegen. Anschließend schließen die Parteien innerhalb eines Jahres eine Beteiligungsvereinbarung, die bestmöglich die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt.
Sollte keine Vereinbarung zustande kommen, werden die Bürger*innen über eine Ersatzbeteiligung in Form einer gesellschaftlichen Beteiligung in der Höhe von 20 Prozent der Gesellschaftsanteile beteiligt. Bei Verstoß gegen diese Beteiligungspflichten können die Vorhabenträger*innen mit einer Ausgleichsabgabe belastet werden. So stellt unser Vorschlag sicher, dass auch die Bürger*innen von der Wertschöpfung durch die Erneuerbaren-Anlagen in der Region profitieren.
Ausgenommen von der Pflicht zur Bürgerbeteiligung sind Bürgerenergiegesellschaften, da diese ja bereits aktive Bürger*innenbeteiligung praktizieren. |